Dritte Bremsleuchte / Zusatzbremsleuchten
Ein Thema, welches immer wieder die Gemüter in der Oldtimerszene erhitzt, und auch oft genug zu zermürbenden Diskussionen mit TÜV-Prüfern fürhren kann,
ist das Nachrüsten einer dritten Bremsleuchte - nicht nur am Typ 81/85, sondern bei allen Old- & Youngtimern,
die ab werk nicht mit einer solchen geliefert wurden.
Seitens unserer IG kann der Ratschlag jedanfalls nur lauten: machen - je eher, desto besser.
Belegt sind über die Jahre knapp ein Dutzend Totalschäden, teils einhergehend mit gravierenden Personenschäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
die bis heute anhalten.
Nicht selten stellten die Unfallgegener fest, daß sie keine Bremsleuchten gesehen haben, und diese zum Zeitpunkt des Unfalls wohl kaputt gewesen sein müssen,
was hernach langwierige Gutachten und Gegengutachten nach sich zog, um die einwandfreie Funktion der beiden BRemsleuchten nachzuweisen,
was in meist völlig zerstörten Heckpartien natürlich kein leichtes Unterfangen war.
Darüber kam bei Facelift-Coupés mehrmals der Vorfurf auf, diese schwarzen "Tuning"-Rückleuchten aus dem D&W-Katalog seien ja wohl illegal,
und deswegen war das BRemsmanöver nicht rechtzeitig zu erkennen.
Natürlich wird, wer die Sachlage kennt, angesichts dieses Unsinns nur den Kopf schütteln - im Recht zu sein, hilft allerdings nicht mehr viel,
wenn der Schaden bereits angerichtet ist, das Auto Schrott und der Fahrer im Krankenhaus.
Fakt ist laut mehreren Studien, daß der Autofahrer dazu neigt, bei durchgängiger Fahrt meist geradeaus zu blicken;
auch diese Erkenntnis war ein Grund dafür, daß die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben wurde, zuerst in den USA - ab 1998 auch hierzulande.
Noch dazu neigen gerade in der heutigen Zeit viele Autofahrer durch die erhöhte Sitzposition und die umfangreichen passiven Sicherheitsfeatures moderner PKW,
den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand auf ein Minimum zu reduzieren.
Für den Typ 81/85 gibt es gleich mehrere Lösungen, eine Zusatzbremsleuchte zu realisieren; eine davon sogar mit werksoriginalen Bauteilen:
bedingt durch die entsprechende Gesetzgebung in den USA waren Audi 4000 und Audi Coupé bereits ab Werk mit einer dritten Bremsleuchte ausgerüstet;
die dazu notwendigen Bauteile lassen sich auch heute noch - etwas Suchaufwand vorausgesetzt - finden und problemlos nachrüsten.
Modellübergreifende Teile wie die zugehörigen Halterungen können sogar noch regulär beim V.A.G-Händler bezogen werden.
Aber auch im Aftermarket gab und gibt es mannigfaltige und preisgünstige Alternativen, die sich teilweise sehr gut ins Gesamtbild integrieren lassen;
einige davon stammen sogar aus der damaligen Zeit und können somit als historisch passend gelten:
Für die Limousine: Hella Art.Nr. 2DA007428001
Auch in Online-Shops oder in gut sortierten lokalen Autozubehör-Geschäft finden sich Nachrüst-Leuchten,
heutzutage natürlich meist vom chinesischen Herstellern.
Eine Variante mit dünnem, mattschwarzem Kunststoffgehäuse und LED-Leuchten fügt sich besonders gut in´s Gesamtbild,
da im Fahrbetrieb kaum zu sehen, beim Bremsen aber durch schnelles Ansprechen der LEDs entsprechend deutlich sichtbar.
Diese Version ist in acht verschiedenen Breiten (von 14 bis 80 Einzel-LEDs) lieferbar, hier ist für jeden etwas dabei.
Die mitgelieferten schwarzen Klebepads halten die Leuchte meist problemlos am Glas und sind jederzeit spurlos wieder zu entfernen;
auch Klemmlösungen, die die Halter mit einem geschwärzten Blechstreifen unter die Kante der Heckscheibendichtung fixieren,
sind in der IG bekannt.
Die meist dünnen Litzen lassen sich problemlos innen unter der Scheibendichtung versteckt entlangführen;
im Kofferraum kann man die Leitung mit einigen wenigen Kabelbindern am originalen Kabelbaum fixieren.
Somit wäre die gesamte Installation bei Bedarf spurlos rückbaubar.
Jeglichen Diskussionen mit TÜV-Prüfern bezüglich Originalität kann übrigens mit einem Verweis auf den §23 der StVZO im Keim erstickt werden;
dort ist explizit vermerkt, daß Nachrüstungen, die der Sicherheit oder dem Umweltschutz dienen, ausdrücklich statthaft sind
und nicht im Sinne der Originalität bewerten werden dürfen.