Baujahr - Modelljahr - Erstzulassung
Es wird unterschieden zwischen:
Baujahr (BJ) -> tatsächliches Kalenderjahr, in dem das Fahrzeug die Werkshalle verlassen hat, siehe Fahrzeugdatenträger.
Modelljahr (MJ) -> das Modelljahr beginnt jeweils nach den Werksferien im August und dauert bis zum Beginn der Werksferien im Folgejahr, siehe FIN.
Tag der 1. Zulassung (EZ) -> tatsächlicher Tag der erstmaligen Inverkehrsbringung, siehe Zulassungspapiere.
Es ist demnach möglich (und auch belegt), daß Fahrzeuge mit BJ 1985 - MJ 1986 - EZ 1987 existieren,
was hin und wieder auch Probleme bei H-Zulassung oder Ersatzteilbeschaffung machen kann.
Für die Abnahme zum H-Kennzeichen zählt nicht das tatsächliche Baujahr, sondern der Tag der 1. Zulassung.
Pech, wer einen ehemaligen Vorführwagen oder Ladenhüter ergattert, dessen EZ durchaus Jahre nach dem eigentlichen Bautag liegen kann.
Nach Deutschland importierte oder reimportierte Fahrzeuge, bei denen der Tag der 1. Zulassung aus bürokratischen Gründen nicht nachvollzogen werden kann,
erhalten von der Zulassungsstelle als EZ meist den 01. 01. oder den 01.07. des Baujahres als "in-etwa" -Angabe.